Aktuelles aus unserer Schule
Wir haben Küken gebastelt.
Berichte über unsere Erlebnisse dieses Schuljahres findet ihr hier...
Wir haben Küken gebastelt.
Berichte über unsere Erlebnisse dieses Schuljahres findet ihr hier...
Bei Erkrankung Ihres Kindes bitten wir um Mitteilung an die Schule möglichst noch vor Schulbeginn (Tel. für die Krankmeldung an beiden Standorten 02449-7181). Sprechen Sie bitte auch auf den Anrufbeantworter der Schule und nennen Sie Name und Klasse Ihres Kindes. Sollte Ihr Kind an einer ansteckenden Krankheit leiden, so bitten wir dies unbedingt mitzuteilen. Eine schriftliche Entschuldigung über das Schulversäumnis sollte der Klassenlehrerin später vorgelegt werden. Wir bitten Sie dringend, Ihr Kind nicht in die Schule zu schicken, wenn es Fieber hat oder deutliche Krankheitszeichen zeigt.
Wenn Ihr Kind in der OGS oder Betreuung 8-1 ist, melden Sie es bitte unbedingt auch dort krank, da wir die Weiterleitung von Krankmeldungen nicht zeitnah leisten können! (Die OGS und die Betreuung von 8-1 ist ab 11.15 Uhr unter der Telefonnummer 02449-9199944 zu erreichen)
Hin und wieder treten bei einigen Schülern und Schülerinnen Kopfläuse auf. Eltern sind verpflichtet, den Kopflausbefall der Schule zu melden. Erst, wenn das Kind mit geeigneten Mitteln behandelt worden ist, darf das Kind die Schule wieder besuchen. Eltern müssen die geeignete Behandlung bescheinigen. Sollte der Kopflausbefall innerhalb eines Monats ein zweites Mal auftreten, darf das Kind erst mit einer ärztlichen Bescheinigung die Schule wieder besuchen. Geeignet sind Präparate mit den Wirkstoffen Permethrin, Pyrthrium und Allethrin. Bitte beachten sie die Hinweise auf dem Informationsblatt des Gesundheitsamtes Euskirchen, das die Schule an die Kinder verteilt. Nur so haben wir eine Chance, die Plage zu bekämpfen.
Klassenpflegschaftssitzungen finden mindestens zweimal im Schuljahr statt. Zur ersten Klassenpflegschaftssitzung im Schuljahr lädt die Schule ein, zur zweiten lädt der/ die Klassenpflegschaftsvorsitzende in Absprache (Termin, Zeit und Tagesordnung) mit der Klassenlehrerin in die Schule ein. Die zweite Sitzung findet in der Regel zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres statt.
In der Regel fahren die Klassen Ende des 3. oder zu Beginn des 4. Schuljahres auf eine Klassenfahrt. Die Eltern werden auf einer Klassenpflegschaftssitzung rechtzeitig über die Kosten und das Programm informiert. Planung und Durchführung liegt bei den Lehrerinnen. Klassenfahrten sind laut Schulkonferenzbeschluss Schulveranstaltungen und alle Schüler und Schülerinnen sind zur Teilnahme verpflichtet.
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